Die hausarztzentrierte Versorgung in Westfalen-Lippe sieht die fortlaufende, kontinuierliche Betreuung und Begleitung der Versicherten durch den Hausarzt vor.
Nach § 73B SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, Ihnen HZV anzubieten.
Nicht alle Praxen können und dürfen an der HZV teilnehmen.
Abgesehen von den formalen Voraussetzungen, müssen auch ein erweitertes diagnostischen Instrumentarium und eine
intensivierte fachliche Fortbildung der teilnehmenden Ärzte erfolgen.
Unsere Praxis ist berechtigt, Ihnen die HZV anzubieten,
von der Sie aus unserer Sicht ausgesprochen profitieren.
Es ist außerdem geplant, dass Patienten welche am Hausarztprogramm teilnehmen, zukünftig einen Bonus durch Ihre Krankenkasse erhalten.
Ihre Vorteile:
- Terminplanung bei Fachärzten (z.B. MRT o.ä.)
- Sammlung und Archivierung aller Ihrer Befund
- Überdurchschnittliche apparative Ausstattung der Praxis
- Behandlung nach aktuellen Leitlinien
- Berufstätigensprechstunde nach Terminvereinbarung
- Keine Budgetierung z.B. sonografischer Untersuchungen
- Gesundheitsvorsorgen alle 2 Jahre, statt 3 Jahre
- Regelmäßige unabhängige Fortbildungen der Praxis
- HZV ist für Sie kostenfrei
- Bei Umzug und Hausarztwechsel jederzeit auflösbar
- Hausbesuche bei medizinischer Indikation
- Zertifizierte Arztassistentinnen (VERAH)
Weitere Bedingungen: - Sie benötigen für Facharztbesuche (ausgenommen Augenarzt, Kinderarzt, Frauenarzt, Zahnarzt) eine Überweisung
- Bindung an unsere Arztpraxis, kein „Ärztehopping“, dadurch Schonung der Ressourcen unseres Gesundheitssystems