Spargesetz der Bundesregierung

Wir wollen hiermit über das geplante Spargesetz der Bundesregierung informieren.
Die Auszahlungen an die Ärzte im ambulanten Bereich sollen strikt an die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt werden. Diesbezüglich wird die Vergütung zahlreicher Leistungen – etwa Hautkrebsscreening, Facharztvermittlung und Neupatientenaufnahme – gestrichen oder reduziert. Dies führt unweigerlich zu einer Reduktion der Einnahmen, rechnerisch ist ein bis zu sechstelliger Betrag pro Praxis/Jahr zu erwarten.
Die Aufrechterhaltung der bisherigen Leistungen wird somit ab 2027 wahrscheinlich nicht mehr möglich sein.
Über die hausarztzentrierte Versorgung werden zumindest die derzeitigen betreuten Patienten ohne Abschläge weiter kompensiert. Für Neupatienten gilt dies ab dem Quartal II 2027 nicht mehr.
Bitte unterstützen Sie uns und treten Sie aktiv an den Landkreisabgeordneten im Bundestag und an die Bundesgesundheitsministerin Warken heran, damit Ihre Versorgung nicht gefährdet wird. Dieses Gesetz darf nicht verabschiedet werden!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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